Liebe Kundinnen und Kunden!
Da am 3.5.21 der inzwischen vierte Lockdown zu Ende geht, greifen wieder jene rechtlichen Maßnahmen, die auch vor der Osterruhe bestanden haben, insbesondere die Testpflicht der Kunden, sowie die Einhaltung der Maskenpflicht. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist weiterhin verboten!
Kunde: Nachweis über ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 durch einen Antigentest (Gültigkeit 48 Stunden ab Probenahme) oder PCR Test (Gültigkeit 72 Stunden ab Probenahme).
Ob und bis wann auch der Nachweis einer Impfung anerkannt wird, ist noch unklar. Dazu braucht es entsprechende Novellen, die noch nicht umgesetzt wurden.
Bis dahin müssen sich auch Geimpfte einen negativen Testnachweis für den Besuch eines körpernahen Dienstleisters beschaffen.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im Salon!
Die derzeitige Regelung findet man auch unter: https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/friseure/geschaefte-im-dien...